Garantiebedingungen für Steinreinigung & Steinpflege

Stand: November 2025

§1 Garantiegeber

Garantiegeber ist:

Reinheitsgaranten
Mittelstraße 18
52249 Eschweiler
Telefon: +49 152 15229699
E-Mail: info@reinheitsgaranten.de

§2 Freiwillige Garantie

(1) Die nachfolgenden Garantiebedingungen regeln eine freiwillige Zusatzleistung von Reinheitsgaranten.

(2) Die Garantie besteht unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung und schränkt diese weder ein noch ersetzt sie diese.

§3 Gegenstand der Garantie

(1) Reinheitsgaranten gewährt eine Garantie auf die fachgerechte Ausführung der beauftragten Steinreinigungs- und Steinpflegeleistungen.

(2) Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf:

  • die ordnungsgemäße Reinigung der behandelten Steinflächen,
  • die sachgemäße Anwendung von Imprägnierungen, Versiegelungen oder Schutzbehandlungen,
  • die bestimmungsgemäße Wirksamkeit der verwendeten Produkte.

(3) Maßgeblich sind ausschließlich die in der Rechnung ausgewiesenen Leistungen und Flächen.

§4 Garantiedauer

(1) Die Garantie beginnt mit dem Rechnungsdatum.

(2) Die Garantiedauer beträgt 36 Monate.

§5 Geltungsbereich

(1) Die Garantie gilt für folgende Steinarten, sofern nicht abweichend vereinbart:

  • Naturstein (z. B. Granit, Marmor, Kalkstein),
  • Kunststein,
  • Betonwerkstein.

(2) Der Geltungsbereich umfasst Innen- und/oder Außenflächen gemäß Auftrag.

§6 Garantieleistungen

(1) Liegt ein von Reinheitsgaranten zu vertretender Mangel innerhalb der Garantiedauer vor, erfolgt nach Wahl von Reinheitsgaranten:

  • eine Nachbesserung,
  • eine partielle Nachreinigung der betroffenen Teilflächen oder
  • eine erneute Schutzbehandlung.

(2) Ein Anspruch auf Minderung, Rückerstattung des Rechnungsbetrags oder Schadenersatz besteht nicht.

§7 Ausschlüsse von der Garantie

Die Garantie ist insbesondere ausgeschlossen bei:

  • normalem Verschleiß und altersbedingter Abnutzung,
  • unsachgemäßer Nutzung oder Pflege durch den Kunden,
  • Verwendung nicht empfohlener oder aggressiver Reinigungsmittel,
  • Schäden durch Säuren, Chemikalien, Streusalz, Frost, Feuchtigkeit oder Witterungseinflüsse,
  • mechanischen Beschädigungen (z. B. Kratzer, Stöße, Abrieb),
  • optischen Veränderungen durch UV-Strahlung oder Umweltfaktoren,
  • Eingriffen, Reinigungen oder Reparaturen durch Dritte,
  • baulichen Veränderungen am Untergrund oder an der behandelten Fläche.

§8 Pflichten des Kunden

(1) Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie ist die Einhaltung der von Reinheitsgaranten empfohlenen Pflege- und Nutzungshinweise.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, erkannte Mängel unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen.

(3) Reinheitsgaranten ist die Prüfung des Mangels sowie die Durchführung von Nachbesserungen zu ermöglichen.

§9 Garantieabwicklung

(1) Ein Garantiefall ist schriftlich (per E-Mail oder Post) unter Beifügung aussagekräftiger Fotos anzuzeigen.

(2) Reinheitsgaranten behält sich das Recht vor, den gemeldeten Mangel vor Anerkennung als Garantiefall fachlich zu prüfen.

(3) Erst nach Anerkennung des Garantiefalls besteht ein Anspruch auf Garantieleistung.

§10 Haftungsbegrenzung

(1) Die Garantie erstreckt sich ausschließlich auf die in diesen Bedingungen genannten Leistungen.

(2) Eine Haftung für Folge-, Neben- oder Vermögensschäden ist ausgeschlossen.

(3) Die Haftung ist der Höhe nach auf den Rechnungsbetrag der ursprünglichen Leistung begrenzt.

§11 Übertragbarkeit

Die Garantie ist nicht übertragbar und erlischt bei Eigentümerwechsel der behandelten Fläche.

§12 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Garantiebedingungen für Steinreinigung & Steinpflege ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Gerichtsstand ist Eschweiler, soweit gesetzlich zulässig.