Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Steinreinigung & Steinpflege

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen Reinheitsgaranten und dem Kunden im Bereich Steinreinigung, Steinpflege, Imprägnierung, Versiegelung und vergleichbarer Dienstleistungen.

(2) Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung.

§2 Vertragsgegenstand

(1) Vertragsgegenstand ist die fachgerechte Reinigung, Pflege oder Behandlung von Steinflächen gemäß dem individuell vereinbarten Leistungsumfang.

(2) Geschuldet ist eine Reinigung nach technischem Standard, nicht das Erreichen eines Neuzustands.

(3) Natürliche, material- oder altersbedingte Veränderungen (z. B. Farbunterschiede, Porosität, Strukturveränderungen) stellen keinen Mangel dar.

§3 Preisgestaltung und Vergütung

Hinweise zur Preisgestaltung

Da jede Fläche unterschiedlich ist, werden unsere Preise individuell nach dem tatsächlichen Verschmutzungsgrad berechnet. Je nachdem, ob die Steine leicht verschmutzt sind oder ein stärkerer Befall durch Moos, Algen, Schimmel, Flechten oder ähnliche Rückstände vorliegt, variiert der Arbeitsaufwand. Stärkere Verschmutzungen erfordern mehr Zeit, mehrere Reinigungsschritte und einen höheren Materialeinsatz – dies wird bei der Preisgestaltung entsprechend berücksichtigt.

Für sehr kleine Flächen gilt ein Mindestauftragswert von 500 € (netto). Hintergrund ist der notwendige Einsatz von Maschinen, Material, Personal sowie der zeitliche Aufwand für An- und Abfahrt, Aufbau und Reinigung, der sich unterhalb dieses Betrags wirtschaftlich nicht sinnvoll umsetzen lässt.

Die Anfahrtskosten sind bis zu einer Entfernung von 20 km im Preis inbegriffen.
Ab einer Entfernung von mehr als 20 km berechnen wir 1 € pro gefahrenem Kilometer.

Beispiele:
– 1–20 km Entfernung: keine Anfahrtskosten
– 30 km Entfernung: 30 € Anfahrtskosten
– 50 km Entfernung: 50 € Anfahrtskosten

Materialkosten sind nicht im Preis enthalten, da diese je nach Fläche und Ausführung variieren. Faktoren wie breite oder schmale Fugen, Materialart und benötigte Menge beeinflussen den Materialeinsatz und werden individuell auf das jeweilige Projekt abgestimmt.

Alle genannten Preise verstehen sich als Nettopreise. Zuzüglich wird die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 % berechnet.

Gerne erstellen wir Ihnen nach einer kurzen Besichtigung oder Rücksprache ein transparentes und unverbindliches Angebot, abgestimmt auf Ihre Fläche und Ihren Bedarf.

§4 Zahlungsbedingungen

(1) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(2) Bei größeren Aufträgen oder erhöhtem Materialeinsatz ist Reinheitsgaranten berechtigt, eine angemessene Anzahlung vor Leistungsbeginn zu verlangen.

(3) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, können Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Vorschriften berechnet werden.

§5 Terminvereinbarung und Terminabsagen

(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich.

(2) Sagt der Kunde einen Termin weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Beginn ab oder ist die Leistung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht durchführbar, behält sich Reinheitsgaranten vor, eine Ausfallpauschale in Höhe von bis zu 30 % des vereinbarten Auftragswertes zu berechnen.

(3) Bereits entstandene Kosten (z. B. Material, Anfahrt, Personaleinsatz) können gesondert in Rechnung gestellt werden.

(4) Witterungsbedingte Terminverschiebungen (z. B. Regen, Frost) bleiben vorbehalten und begründen keinen Anspruch auf Schadensersatz.

§6 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde hat sicherzustellen, dass die zu reinigenden Flächen frei zugänglich sind.

(2) Vorschäden, empfindliche Materialien oder bekannte Besonderheiten sind vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen.

(3) Unterlässt der Kunde diese Hinweise, übernimmt Reinheitsgaranten keine Haftung für daraus entstehende Schäden.

§7 Haftung

(1) Reinheitsgaranten haftet nicht für Vorschäden, altersbedingte Abnutzung oder materialtypische Veränderungen.

(2) Keine Haftung besteht insbesondere für:

  • Farbabweichungen
  • Strukturveränderungen
  • Porosität, Ausblühungen oder altersbedingte Veränderungen

(3) Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten betroffen sind.

§8 Mängelanzeige und Reklamationen

(1) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Leistungserbringung, schriftlich anzuzeigen.

(2) Bei berechtigten Mängeln hat Reinheitsgaranten zunächst das Recht zur Nachbesserung.

(3) Ein Anspruch auf Rückerstattung, Minderung oder Schadensersatz besteht nicht, sofern eine Nachbesserung möglich ist.

§9 Garantiebedingungen

§1 Garantiegeber

Garantiegeber ist:

Reinheitsgaranten
Mittelstraße 18
52249 Eschweiler
Telefon: +49 152 15229699
E-Mail: info@reinheitsgaranten.de

§2 Freiwillige Garantie

(1) Die nachfolgenden Garantiebedingungen regeln eine freiwillige Zusatzleistung von Reinheitsgaranten.

(2) Die Garantie besteht unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung und schränkt diese weder ein noch ersetzt sie diese.

§3 Gegenstand der Garantie

(1) Reinheitsgaranten gewährt eine Garantie auf die fachgerechte Ausführung der beauftragten Steinreinigungs- und Steinpflegeleistungen.

(2) Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf:

  • die ordnungsgemäße Reinigung der behandelten Steinflächen,
  • die sachgemäße Anwendung von Imprägnierungen, Versiegelungen oder Schutzbehandlungen,
  • die bestimmungsgemäße Wirksamkeit der verwendeten Produkte.

(3) Maßgeblich sind ausschließlich die in der Rechnung ausgewiesenen Leistungen und Flächen.

§4 Garantiedauer

(1) Die Garantie beginnt mit dem Rechnungsdatum.

(2) Die Garantiedauer beträgt 36 Monate.

§5 Geltungsbereich

(1) Die Garantie gilt für folgende Steinarten, sofern nicht abweichend vereinbart:

  • Naturstein (z. B. Granit, Marmor, Kalkstein),
  • Kunststein,
  • Betonwerkstein.

(2) Der Geltungsbereich umfasst Innen- und/oder Außenflächen gemäß Auftrag.

§6 Garantieleistungen

(1) Liegt ein von Reinheitsgaranten zu vertretender Mangel innerhalb der Garantiedauer vor, erfolgt nach Wahl von Reinheitsgaranten:

  • eine Nachbesserung,
  • eine partielle Nachreinigung der betroffenen Teilflächen oder
  • eine erneute Schutzbehandlung.

(2) Ein Anspruch auf Minderung, Rückerstattung des Rechnungsbetrags oder Schadenersatz besteht nicht.

§7 Ausschlüsse von der Garantie

Die Garantie ist insbesondere ausgeschlossen bei:

  • normalem Verschleiß und altersbedingter Abnutzung,
  • unsachgemäßer Nutzung oder Pflege durch den Kunden,
  • Verwendung nicht empfohlener oder aggressiver Reinigungsmittel,
  • Schäden durch Säuren, Chemikalien, Streusalz, Frost, Feuchtigkeit oder Witterungseinflüsse,
  • mechanischen Beschädigungen (z. B. Kratzer, Stöße, Abrieb),
  • optischen Veränderungen durch UV-Strahlung oder Umweltfaktoren,
  • Eingriffen, Reinigungen oder Reparaturen durch Dritte,
  • baulichen Veränderungen am Untergrund oder an der behandelten Fläche.

§8 Pflichten des Kunden

(1) Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie ist die Einhaltung der von Reinheitsgaranten empfohlenen Pflege- und Nutzungshinweise.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, erkannte Mängel unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen.

(3) Reinheitsgaranten ist die Prüfung des Mangels sowie die Durchführung von Nachbesserungen zu ermöglichen.

§9 Garantieabwicklung

(1) Ein Garantiefall ist schriftlich (per E-Mail oder Post) unter Beifügung aussagekräftiger Fotos anzuzeigen.

(2) Reinheitsgaranten behält sich das Recht vor, den gemeldeten Mangel vor Anerkennung als Garantiefall fachlich zu prüfen.

(3) Erst nach Anerkennung des Garantiefalls besteht ein Anspruch auf Garantieleistung.

§10 Haftungsbegrenzung

(1) Die Garantie erstreckt sich ausschließlich auf die in diesen Bedingungen genannten Leistungen.

(2) Eine Haftung für Folge-, Neben- oder Vermögensschäden ist ausgeschlossen.

(3) Die Haftung ist der Höhe nach auf den Rechnungsbetrag der ursprünglichen Leistung begrenzt.

§11 Übertragbarkeit

Die Garantie ist nicht übertragbar und erlischt bei Eigentümerwechsel der behandelten Fläche.

§12 Schlussbestimmungen(Garantie)

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Garantiebedingungen für Steinreinigung & Steinpflege ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Gerichtsstand ist Eschweiler, soweit gesetzlich zulässig.

§10 Eigentumsvorbehalt

Eingesetzte Materialien und Schutzbehandlungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Reinheitsgaranten.

§11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand ist Eschweiler, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.